1996 - 2022 herausgegeben von Dr. iur. Paul Tiedemann |
2. Steuerverweigerung aus Gewissensgründen
2.4. Rechtsprechung
Zur Startseite
Gericht: BVERFG 1. Senat 2. Kammer
Datum: 1986-10-09
Az: 1 BvR 1013/86
(Nichtannahmebeschluß: kein Anspruch des Bürgers auf Bestimmung der Verwendung seines Steueraufkommens)
1. Ein Recht des Bürgers, die Verwendung seines Steueraufkommens für Verteidigungszwecke untersagen zu können, gewährt das Grundgesetz nicht; selbst wenn die Gewissensfreiheit einen Anspruch auf Gewissensverwirklichung umfassen würde, sind diesem jedenfalls durch grundlegende Verfassungsprinzipien Schranken gesetzt, zu denen auch das Budgetrecht des Parlaments zählt, im Haushaltsplan der verfassungsrechtlichen Grundentscheidung für eine militärische Verteidigung Rechnung zu tragen (Vergleiche BVERFG, 1985-04-84, 2 BvF 2/83 ua, BVERFGE 69, 1 (21)).
[amtl. Leitsatz]
Fundstelle
Information StW 1986, 575-575
Tiedemann, Das Recht der Steuerverweigerung aus Gewissensgründen 1991, S. 121 TZ 67ff